Notbetreuung

Rundverfügung 5/2020 des Kultusministeriums

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Kultusministerium hat mit sofortiger Wirkung klargestellt, dass Kinder ab sofort in einer Notbetreuung aufgenommen werden können,  wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der nachfolgenden Berufsgruppe gehört:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich, einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Für etwaige Härtefälle treten Sie bitte direkt mit mir in Kontakt.

Die Geschwister- Scholl- Schule Altenwalde wird auf Nachfrage des Kultusministers auch in den Osterferien eine Notbetreuung gewährleisten.

Ich wünsche uns allen, dass wir diese Krise gemeinsam so gut es geht meistern, um bald wieder zur Normalität zurückkehren zu können.

Herzliche Grüße

Arne Ohland – Schumacher
(Realschulrektor)