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⚖️ Schulordnung

Geschwister-Scholl-Schule  Realschule Altenwalde

Schul- und Pausenordnung

Es wird erwartet, höflich, friedfertig und respektvoll miteinander umzugehen. Gewalt und Vandalismus wird an dieser Schule nicht geduldet.

Mit dem 1. Klingeln (7:40 Uhr) begibst du dich in deinen Klassenraum. Wenn du Chemie, Biologie, Physik oder Sport hast, wartest du in der Pausenhalle und gehst mit dem jeweiligen Fachlehrer in den Unterricht.

Pausenverhalten:
  • In den kleinen Pausen darfst du in den Klassenraum nur verlassen, wenn ein Raumwechsel stattfindet oder wenn du zur Toilette musst.
  • Toiletten sind keine Spiel- und Aufenthalträume. Sie sind sauber zu halten!
  • Das Toben und Rennen in den Fluren ist verboten!
  • Auch in den Klassenräumen darf nicht getobt werden. Fremde Klassenräume sind tabu. Die Türen bleiben offen.
  • Die Türen dürfen nicht zugehalten oder absichtlich versperrt werden.
  • Die große Pause sollte draußen an der frischen Luft verbracht werden.
  • Jeder hat das Recht, ungestört auf dem Schulhof zu spielen. Das Ballspielen ist in bestimmten Bereichen erlaubt. Im Schulgebäude müssen die Bälle getragen werden.
  • Das Werfen mit Schneebällen, Zapfen und anderen Gegenständen kann zu Verletzungen führen und ist deshalb nicht erlaubt.
  • Der Verwaltungstrakt darf nur in Ausnahmefällen betreten werden.

Nach dem Unterricht stellst du deinen Stuhl hoch und hebst den Müll auf, der sich eventuell unter deinem Sitzplatz angesammelt hat.

Aus Sicherheitsgründen darfst du die Mauer auf den unteren Schulhof, Treppen, Fensterbänke und Geländer nicht als Sitzgelegenheit benutzen.

Es ist ausdrücklich verboten, Waffen, gefährliche Gegenstände (wie z.B. Messer jeglicher Art) und Feuerwerkskörper mit in die Schule zu nehmen. Siehe hierzu auch den Waffenerlass das niedersächsischen Kultusministers vom 01.04.2008.

Folgende Dinge sind auf dem Schulgelände und im Bereich der Bushaltestelle für alle verboten, also auch für dich: Rauchen, alkoholische Getränke, Drogen und Betäubungsmittel aller Art, Spucken und Kaugummikauen. Ebenso darfst du im Gebäude keine Kopfbedeckung tragen.

Falls du einmal krank wirst und deine Eltern dich nicht sofort telefonisch morgens im Sekretariat krank gemeldet haben, muss spätestens am dritten Tage deiner Krankheit eine schriftliche Krankmeldung erfolgen, aus der die genaue Fehlzeit hervorgeht. Machst du das nicht, so gilt dein Fehlen als unentschuldigt!

Wirst du während des Unterrichts krank, musst du deinen Klassen- oder Fachlehrer um Beurlaubung bitten. Du gehst dann sofort ins Sekretariat, von wo aus deine Eltern benachrichtigt werden. Du wirst dann dort abgeholt und verlässt nicht alleine das Schulgebäude.

Unfälle auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände meldest du deinem Klassenlehrer oder dem aufsichtsführenden Lehrer. Falls ein Unfallbericht geschrieben werden muss, gibst du der Sekretärin allen notwendigen Informationen.

Das Schulgebäude darfst du während der Unterrichtszeit nicht verlassen. (Ausnahmen nur in Notfällen mit Genehmigung eines Lehrers.)

Der Gebrauch von elektronischen Geräten (Handys, Smartphones, MP3-Player, etc.) ist auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt. Dies gilt insbesondere auch während der Pausen. Die Geräte dürfen nicht sichtbar und nicht hörbar sein. In Ausnahmefällen darf nach vorheriger Absprache mit der gerade unterrichtenden Lehrkraft das Gerät für unterrichtliche Zwecke für einen begrenzten Zeitraum verwendet werden. Spätestens zum Ende der Unterrichtsstunde ist das Gerät wieder zu entfernen. Bei Verstoß gegen diese Regelung wird das Gerät von einer Lehrkraft in Gewahrsam genommen und ist frühestens am Ende des nächsten Schultages von einem Erziehungsberechtigten im Sekretariat abzuholen. Diese Regelung ist für alle Lehrkräfte verbindlich zu handhaben.

Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich, die Schulordnung der Geschwister-Scholl-Schule Realschule Altenwalde einzuhalten. Bei groben Verstößen gegen die angeführten Verhaltensregeln muss ich mit folgenden Maßnahmen rechnen:

1. Verstoß: Eintrag in die Schülerakte, Ermahnung durch den Klassenlehrer

2. Verstoß: Eintrag in die Schülerakte, Erziehungsmittel, z.B.: schriftliche Erörterung in einer Freistunde oder nachmittags, Eltern werden schriftlich informiert

3. Verstoß: Eintrag in die Schülerakte, Klassenlehrer bittet Eltern zum Gespräch, Androhung einer Klassenkonferenz

4. Verstoß: Klassenlehrer entscheidet nach Beurteilung der Gesamtsituation, ob die Einberufung einer Klassenkonferenz erfolgen soll, um entsprechende Maßnahmen anzusprechen.

 

Gäste melden sich bitte beim Hausmeister oder im Sekretariat.