Die Gefahren, sollte man seine Getränke alleine lassen

Immer mehr Menschen werden Opfer von dem Fakt, dass sie ihre Getränke nicht im Auge behalten. Die Verabreichung von Medikamenten oder Drogen wird immer normaler in Clubs. Aber was ist überhaupt gefährlich daran? Logischerweise ist die unbeabsichtigte Einnahme von unbekannten medizinischen Substanzen nicht ohne.
Es könnten einfach Haushalts -Medikamente oder KO-Tropfen, Schmerzmittel und Drogen sein, es ist nicht möglich, ohne einen ärztlichen Befund genau zu wissen, was einem verabreicht wurde. Je nach Dosis oder Art des Medikaments können leichte Symptome wie Schwindel und Übelkeit auftreten oder stärkere Symptome wie Krampfanfälle, Erbrechen und Bewusstlosigkeit.
Aber mir passiert das schon nicht, oder?
Natürlich sollte man nicht in absoluter Angst leben. Dennoch muss man sich mit dieser Gefahr auseinandersetzen, es kann jederzeit und überall passieren. Zum Beispiel in Clubs, Cafes, Kinos, Bars, Restaurants und vielen mehr! Was sollte ich tun, um mich zu schützen? Lasse dein Getränk aufjedenfall nicht alleine stehen. Sollte dir jemand ein Getränk spendieren, lehne höflich ab oder untersuche das Getränk gründlich nach Boden setzen, Partikel, Tabletten und eine Art Schleier, welches sich durch das Getränk zieht. Sobald eines dieser Merkmale erkennbar ist, trinke es bloß nicht, mache andere darauf Aufmerksam, warne und informiere ggf. Sicherheitspersonal. Solltest du unaufmerksam sein und jetzt das Getränk zu dir nehmen, musst du folgendes tun. Informiere andere darüber, dass dir gerade eine unbekannte Substanz verabreicht wurde, begib dich zu Freunden oder Vertrauenspersonen und bleibe an deren Seite.
Wenn es möglich ist, versuche dein Erbrechen zu erzwingen, um ggf. die Tablette aus deinem Magen zu entfernen. Warte auf Symptome wie Schwindel, Kopfschmerz, kalter Schweiß, Übelkeit, Bewusstseinsverlust. Sollte Symptome auftreten, besuche einen Arzt oder rufe über die 112 oder 911 den Rettungsdienst. Mit so etwas ist nicht zu spaßen, nehmt es nicht auf die bloße Schippe.
Das Verabreichen hat ernsthafte Konsequenzen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Es drohen Haft und hohe Geldstrafen je nach Alter des Opfers und Fahrlässigkeit des Täters.
 
Passt auf euch auf!  Eure Scholli-News